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Wer sind wir?  Klicken Sie hier ..
Wer sind wir? Telemeter Electronic ist ein seit 1964 bestehendes zertifiziertes Vertriebs- und Dienstleistungsunternehmen, das seinen Schwerpunkt auf lösungsorientiertes Denken und Handeln gelegt hat. Fachlich kompetent sind wir Partner für unsere Kunden und legen größten Wert auf eine persönliche und technische Betreuung. Mit regionalen Standorten sind wir in Deutschland, Österreich, Schweiz, Slowakei und der Tschechischen Republik aktiv und immer in Ihrer Nähe.
Was bieten wir Ihnen? Telemeter Electronic bietet Ihnen ein umfassendes Sortiment elektronischer und mechatronischer Bauteile, Geräte und Systeme, detaillierte Kenntnisse darüber und eine langjährige Erfahrung in unterschiedlichsten Anwendungen. Dauerhafte Partnerschaften mit ausgewählten und spezialisierten Herstellern stellen sicher, dass wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung erarbeiten. Durch unser Logistikzentrum in Donauwörth können wir flexibel auf Änderungen Ihrer Abrufaufträge reagieren und ausgewählte Produkte kurzfristig ab Lager liefern.
Wie unterscheiden wir uns? Durch unsere Mitarbeiter! Telemeter Electronic ist ein Familienunternehmen mit einem qualifizierten, engagierten und zuverlässigen Team, das sich jeden Tag für Sie einsetzt. Viel Erfahrung und unsere integrierte Entwicklungs- und Serviceabteilung ermöglichen es, für Sie auch anspruchsvolle Projekte umzusetzen. Fordern Sie uns...

Wir liefern Lösungen!


 
Blick in das Unternehmen Viele junge Schulabgänger nutzen die Möglichkeit einer qualifizierten Berufsausbildung bei Telemeter. Wir bilden zur Bürokauffrau/-mann, Fachkraft für Lagerlogistik und Mediengestalter/-in aus. Die hohe Qualität der Ausbildung wird mit einer „Tour“ durch alle wichtigen Unternehmensbereiche sichergestellt. Auch Praktika werden gerne als erster Kontakt in die Berufswelt genutzt und von Telemeter Electronic durchgeführt.

Die lösungsorientierte Beratung unserer Industriekunden und der Verkauf und Handel mit elektronischen Bauteilen und Systemen sind das zentrale Thema, das von allen Unternehmensbereichen unterstützt wird.

Die professionelle Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen erfolgt durch unser
Innendienst-Team. Bürokauffrauen und Büromanagerinnen sorgen für einen guten persönlichen Kundenkontakt per Telefon und E-Mail und einen zuverlässigen Ablauf von Bestellungen.

Unser Außendienst vor Ort und aus der Zentrale in Donauwörth ist mit technischen Spezialisten wie Ingenieuren, Technikern und Meistern der jeweiligen Fachgebiete besetzt.
Sowohl im Haus als auch beim Kunden erarbeiten sie gemeinsam mit unseren Kunden die beste Lösung. Sie pflegen den persönlichen Kontakt mit den Entwicklern und Einkäufern unserer Kunden in Industrie und Hochschulen.

Eine langfristige und für beide Seiten wertvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden und unseren internationalen Partnern ist das Ziel. Für einige unserer internationalen Partner ist Telemeter Electronic bereits seit über 30 Jahren ein verlässlicher Partner. Eine gute Kommunikation wird aktiv durch gegenseitige Besuche und Trainings gefördert.

Unsere offene Unternehmenskultur bietet Gestaltungs- und Ideenspielraum, um kundenorientiert zu handeln und damit den Verkaufserfolg zu sichern und auszubauen.
Die professionellen Arbeitsbedingungen und ein gutes Betriebsklima sind die Grundlagen für langjährige Beschäftigungsverhältnisse mit einer geringen Fluktuationsrate.

Um den Qualitätsstandard hoch zu halten wird das Qualitätsmanagement-System
DIN EN ISO 9001:2008 im Unternehmen gelebt. Mit regelmäßigen internen und externen Schulungen und konsequenter Weiterentwicklung sorgt das Telemeter-Team dafür, auch in Zukunft die Kundenwünsche professionell erfüllen und bedienen zu können.

Wir liefern Lösungen!

 

Firmendaten / Impressum: Anschriften, Geschäftsführer, Gerichtsstand. Klicken Sie hier ..
Deutschland Telemeter Electronic GmbH
Joseph-Gänsler-Straße 10
86609 Donauwörth
Tel.: +49 906 70693-0
Fax: +49 906 70693-50
E-Mail: info@telemeter.de
www.telemeter.info
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. (FH) Franz Schröttle
Thomas Schröttle

Prokuristen:
Dipl.-Ing. (FH) Christof Kronthaler
Helga Schröttle

USt-IdNr. DE127499991

Gerichtsstand Donauwörth
Registergericht Augsburg
Nr. HR B 209

Schweiz Telemeter Electronic GmbH
Romanshornerstrasse 117
8280 Kreuzlingen
Tel.: +41 71 699 20 20
Fax: +41 71 699 20 24
E-Mail: info@telemeter.ch
www.telemeter.info
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. (FH) Christof Kronthaler
Thomas Schröttle

CH-440.4.013.205-5
Registergericht
Kanton Thurgau

Tschechische Republik Telemeter Electronic s.r.o.
Ceske Vrbne 2364
370 11 Ceske Budejovice
tel. +420 385 310 637
fax +420 385 510 124
E-Mail: info@telemeter.cz
www.telemeter.info
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. (FH) Christof Kronthaler
Thomas Schröttle

Registergericht:
Landgericht Ceske Budejovice,
Abteilung C, Einlage 16149

USt.-Id.: CZ28081340

Bilder, Texte und Dateien dieser Homepage sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, Eigentum von Telemeter Electronic GmbH oder unserer Partner. Insbesondere die kommerzielle Weitergabe oder Nutzung, auch auszugsweise, bedarf daher unserer schriftlichen Zustimmung. Selbstverständlich ist das bestimmungsgemäße Herunterladen von Datenblättern, Katalogen und Dateien zur persönlichen oder firmeninternen Nutzung von diesem Eigentumsvorbehalt nicht betroffen.
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AGBs: Allgemeine Lieferbedingungen von Telemeter Electronic GmbH, Donauwörth, Deutschland. Klicken Sie hier ..
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1. Geltung
Nachstehende Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle Verträge, die der Kunde über das Internet oder mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel mit Telemeter Electronic GmbH abschließt. Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich an. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn Ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

2. Angebot und Abschluss
Angebote sind stets freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Die schriftlich, fernmündlich, per Internet oder Email erteilten Bestellungen des Kunden sind Angebote, an die der Kunde grundsätzlich eine Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Übersendung bzw. Übergabe der Ware zustande. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Firmenänderung oder Wechsel in der Person des Käufers berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt.

3. Pläne und technische Unterlagen
Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Der Lieferant kann von Abbildungen, Gewichten und Maßtabellen abweichen, sofern sich dies bei der Ausführung der Bestellung als zweckmäßig erweist. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder außerhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind. Auf Verlangen sind alle Pläne und technischen Unterlagen oder Kopien und Auszüge davon, egal in welcher Form, herauszugeben.

4. Widerrufsrecht (nur für private Verbraucher)
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat er das Recht, bei allen Waren , die er über das Internet oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel bei Telemeter Electronic GmbH gekauft hat, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Diese Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.
Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrecht zur Rücksendung der Ware verpflichtet.
Die Ware ist vollständig und in einem einwandfreien Zustand einschließlich aller unbeschädigten Verpackungsteile und in einem versicherten Postpaket an Telemeter Electronic GmbH zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Verträgen über:
die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind,
Meterware oder Verbrauchsmaterialien,
Sonderbestellungen von nicht im Lieferprogramm aufgeführten Artikeln,
Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden,
Waren die nach Kundenspezifikation aus Standardkomponenten gefertigt wurden,
Akku, Batterien, Leuchtmittel, geblisterte Ware, sofern deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurden,
Waren, die nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben.

4.1. Erstattung des Kaufpreises bei Widerruf
Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Rückerhalt der Ware wird Telemeter Electronic GmbH die Erstattung des Kaufpreises vornehmen. Hierzu hat der Kunde rechtzeitig, spätestens mit der Rücksendung seine Kontoverbindung bekannt zu geben.
Eine Erstattung der vom Kunden für die Zusendung der Ware an ihn gezahlten Versandkosten erfolgt nicht, es sei denn, es handelt sich um einen Gewährleistungsfall.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises besteht nicht, wenn der Wert der Ware durch Gebrauch, der über die übliche Prüfung der Ware, wie sie dem Kunden auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinausgeht, durch Beschädigung der Ware oder ihrer Verpackung oder durch sonstige Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, gemindert ist. In diesem Fall wird Telemeter Electronic GmbH einen im Einzelfall angemessenen Abzug für die Wertminderung vornehmen. Sollte die Wertminderung des Kaufgegenstandes so erheblich sein, dass Telemeter Electronic GmbH ein Wiederverkauf der Ware unmöglich oder nur mit unvertretbaren Verlusten möglich ist, ist eine Rücknahme der Kaufsache grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Lieferfristen und Verzug
Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, daß der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und dessen Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt in wichtigen Fällen der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - auch aus anderen Verträgen - in Verzug gerät. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt. Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit innerhalb der vereinbarten Frist. Für verspätete Lieferungen sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

6. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Verkäufers, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder mit einer Beschlagnahme der Ware auf den Käufer über.

7. Verpackung
Die Verpackung wird gesondert berechnet. Leichte Verpackung, wie Kartons usw. werden nicht zurückgenommen. Für verspätet zurückgegebene Transportmittel gelten die Bedingungen der Herstellerwerke, der Kabeltrommelgesellschaft bzw. des Verkäufers.

8. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug bzw. innerhalb 14 Tage abzüglich 2 % Skonto so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens an dem Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu zahlen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Für jede erfolgte Rechnung durch den Verkäufer, frühestens beginnend 2 Wochen nach Zahlungsverzug, werden Mahngebühren in Höhe von Euro/CHF 5,- in Rechnung gestellt. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft, soweit der Anspruch nicht rechtskräftig festgestellt ist. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen kann. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

9. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen: Der Käufer tritt den Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
c) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden die Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware, sowie § 951 BGB.
d) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25 % übersteigt.
e) Die Firma kann die Vorbehaltsware jederzeit besichtigen oder herausverlangen, wenn ihr Zahlungsanspruch gefährdet erscheint. Der Kunde gestattet der Firma insoweit unwiderruflich das Betreten seiner Räume und die Wegnahme der Ware, ohne dass hierin verbotene Eigenmacht liegt. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zugunsten des Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Maßnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch des Lieferanten weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

10. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer wie folgt:
a) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung, Rücknahme der Ware unter Gutschrift oder Gutschrift des Minderwertes der Ware.
c) Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach dessen billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
d) Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist der Lieferschein (Packzettel) zurückzusenden. Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware zu berechnen.
e) Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
f) Weitere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen, die Betriebsbedingungen nicht einhalten oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

11. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, welche die Partei, die den Vertrag verletzt hat, bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die sie gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Der Lieferant haftet nicht für ohne sein Verschulden eingetretene Umstände, wie etwa Nichtbelieferung durch Zulieferer, gänzliche oder teilweise Stillegung der Werke von Zulieferern, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Streik, Feuer oder andere, insbesondere auch terroristische Störungen, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten oder die erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

12. Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Auf Ziffer 4 und 5 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferung von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.

13. Montage
Ist ein Produkt oder Objekt vom Lieferanten zu montieren, so hat der Besteller auf seine Kosten für alle erforderlichen Vorarbeiten sowie dafür zu sorgen, dass die Montage ungehindert begonnen und durchgeführt werden kann. Zu seinen Lasten gehen sämtliche Umgebungsarbeiten, wie etwa Maurer-, Schreiner- und Malerarbeiten, die Lieferung eventuell notwendiger Gerüste sowie die Überlassung von Hilfsarbeitern. Die gesetzliche Haftpflicht für Unfälle bei allen vom Lieferanten auszuführenden Ablieferungs- und Montagearbeiten, einschließlich Proben, trifft mit Bezug auf das Personal des Bestellers und von ihm zugelassene Drittpersonen den Besteller. Für Sachschäden haftet ausschließlich der Besteller, es sei denn, dass er ein grobes Verschulden des Personals des Lieferanten nachweist. Behördliche und andere für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen sind vom Besteller einzuholen, notwendige Versicherungen sind abzuschließen.

14. Absatzbindung
Bei Bezug von Erzeugnissen, für die eine Absatzbindung besteht, gelten außer diesen Lieferungsbedingungen die besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, sich auch von dem Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen. Er kann sich nicht auf eine Unkenntnis dieser Bedingungen berufen.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Für Telemeter Electronic GmbH, Donauwörth, Deutschland:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen), sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden innerdeutschen Recht.
Für Telemeter Electronic GmbH, Kreuzlingen, Schweiz:
Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist CH-8280 Kreuzlingen. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.


 
Telemeter Electronic GmbH • Joseph-Gänsler-Straße 10 • D-86609 Donauwörth • Tel: +49 906 70693-0 • Fax: +49 906 70693-50